Gesetzliche Gewährleistung – Ihre Rechte

Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten beim Kauf von Waren.

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Amtliche EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung: Bei mangelhaften Waren bestehen Ansprüche auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung und in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung. Grundsätzlich mindestens zwei Jahre; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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Hessen-Darmstadt - 1871 - Ludwig III. (1848-1877) - 1 Kreuzer - f.vz

Hessen-Darmstadt - 1871 - Ludwig III. (1848-1877) - 1 Kreuzer - f.vz
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Art-Nr.:250-76625
Land:Hessen
Gebiet:Darmstadt
Regent:Ludwig III. von Hessen-Darmstadt (1848-1877)
Regierungszeit:1848 - 1877
Nennwert:1 Kreuzer
Prägejahr:1871
Material:Silber
Erhaltung:f.vz
Gewicht (g):0,8
Durchmesser:14 mm

 

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