Gesetzliche Gewährleistung – Ihre Rechte

Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten beim Kauf von Waren.

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Amtliche EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung: Bei mangelhaften Waren bestehen Ansprüche auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung und in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung. Grundsätzlich mindestens zwei Jahre; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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Sachsen-Weimar-Eisenach - Gold

Sachsen-Weimar-Eisenach - Gold
Sachsen-Weimar-Eisenach
war ein ernestinisches Herzogtum und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. 1741 ging das Herzogtum Sachsen-Eisenach an das Herzogtum Sachsen-Weimar. 1809 wurden Sachsen-Eisenach und Sachsen-Weimar auch staatsrechtlich zum Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vereinigt. 1815 erlangte das Herzogtum den Status eines Großherzogtums. Wilhelm Ernst verzichtete 1918 auf den Thron und damit endete die Monarchie im Großherzogtum. Von 1903 an bezeichnet es sich als Großherzogtum Sachsen; im Jahre 1920 wurde es im neuen Land Thüringen aufgenommen.

Regenten:
Carl Alexander (1853 – 1901)
Wilhelm Ernst (1901 – 1918)