Gesetzliche Gewährleistung – Ihre Rechte

Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten beim Kauf von Waren.

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Amtliche EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung: Bei mangelhaften Waren bestehen Ansprüche auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung und in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung. Grundsätzlich mindestens zwei Jahre; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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Sachsen-Meiningen - Silber

Sachsen-Meiningen - Silber
Sachsen-Meiningen war ein ernestinisches Herzogtum, das 1680 durch Teilung des Herzogtums Sachsen-Gotha unter den Söhnen von Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha entstand.
Der drittälteste Sohn Bernhard I. bekam bei der Teilung mehrere Ämter zugesprochen. Er bildete daraus das Fürstentum und Haus Sachsen-Meinigen. Seit 1815 war das Herzogtum Mitglied des Deutschen Bundes und seit 1833 im Zoll- und Handelsverein. Nach der Abdankung von Herzog Bernhard III.  wurde aus dem Herzogtum 1918 der Freistaat Sachsen-Meinigen und seit 1920 war es Mitglied im Land Thüringen.


Regenten
Georg II. (1866 – 1914)
Bernhard III. (1914 – 1918)



 

 

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Sachsen-Meiningen - J 151 b - 1902  - Georg II. (1866-1914) - 2 Mark - vz+
Sachsen-Meiningen - J 151 b - 1902 - Georg II. (1866-1914) - 2 Mark - vz+
419,00 EUR
Sachsen-Meiningen - J 153a - 1902 D - Georg II. (1866-1914) - langer Bart - 5 Mark - ss-vz
Sachsen-Meiningen - J 153a - 1902 D - Georg II. (1866-1914) - langer Bart - 5 Mark - ss-vz
459,00 EUR
Sachsen-Meiningen - J 153b - 1908 D - Georg II. (1866-1914) - 5 Mark - ss
Sachsen-Meiningen - J 153b - 1908 D - Georg II. (1866-1914) - 5 Mark - ss
249,00 EUR
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