Gesetzliche Gewährleistung – Ihre Rechte

Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten beim Kauf von Waren.

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Amtliche EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung: Bei mangelhaften Waren bestehen Ansprüche auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung und in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung. Grundsätzlich mindestens zwei Jahre; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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Sachsen-Altenburg - Gold

Sachsen-Altenburg - Gold
Als Erbteil von Johann III. wurde ein Gebiet als Herzogtum Sachsen-Altenburg 1603 als Teil von Sachsen-Weimar abgetrennt.
Vergrößert wurde das Gebiet nach Erlöschung des Herzogtums Sachsen-Coburg-Eisenach im Jahr 1638 und der Teilung zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg. Durch Losentscheid fiel das Coburger Land 1640 an Herzog Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg.
Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahre 1826 kam es zur Neugliederung der Ernestinischen Herzogtümer.
Herzog Friedrich III. von Sachsen-Hildburghausen erhielt Sachsen-Altenburg als selbständiges Herzogtum.
Herzog Ernst II. dankte als letzter Regent von Sachsen-Altenburg 1918 ab und der Freistaat Sachsen-Altenburg entstand.
1920 wurde er im neuen Land Thüringen aufgenommen.


Regent
Ernst 1853 - 1908