Gesetzliche Gewährleistung – Ihre Rechte

Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten beim Kauf von Waren.

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Amtliche EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung: Bei mangelhaften Waren bestehen Ansprüche auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung und in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung. Grundsätzlich mindestens zwei Jahre; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

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Lübeck - Gold

Lübeck - Gold
Als Königin und Mutter der Hanse gilt Lübeck seit dem 12. Jahrhundert.
1806 – 1813 war Lübeck durch die Franzosen besetzt und gehörte zum Departement des Bouches de l’Elbe und somit zum französischen Kaiserreich.
1815 wurde die Stadt zur Freien und Hansestadt Lübeck.
1866 trat sie dem Norddeutschen Bund und 1868 dem Zollverein bei.
1871 wurde Lübeck Mitglied in Deutschen Reich und damit endete die seit 1806 bestehende völkerrechtliche Souveränität und wurde Teil der Provinz Schleswig-Holstein.